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ArbG Mainz, 05.02.2015 - 5 Ca 904/11 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz- Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2015 - 5 Ca 904/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird nach § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 05.02.2015 - AZ: 5 Ca 904/11 - (Blatt 2012 ff. der Akten).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 41/17
Schadenersatz wegen Mobbing
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 05.02.2015, Az.: 5 Ca 904/11, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des streitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird nach § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 05.02.2015 - AZ: 5 Ca 904/11 - (Blatt 2012 ff. der Akten).